Hobby- und Heimwerkerwerkstatt – Garagennutzung


Hobby- und Heimwerkerwerkstatt – Garagennutzung
Hobbywerkstatt für Heimwerker wird von Privatpersonen genutzt wird, um die Wartung und Reparatur von eigenen Fahrzeugen oder anderen technischen Geräten durchzuführen, sowie die Erhaltung von Haus, Hof und Garten durch DIY-Arbeiten durchzuführen ohne damit eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Gesetzliche Regelungen für Hobbywerkstätten
Die Nutzung einer Hobbywerkstatt unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- Bau- und Nutzungsverordnungen
- Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)
- Umweltschutzgesetze (Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)
- Abfall- und Entsorgungsvorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Entsorgungsfachbetriebeverordnung)
Bau- und Nutzungsverordnungen
Eine Hobbywerkstatt muss den Bau- und Nutzungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer und Gemeinden entsprechen. § 9 des Baugesetzbuchs bestimmt, dass die Nutzung von Grundstücken und baulichen Anlagen allgemeinen und besonderen Bauvorschriften unterliegt. Für die Errichtung, Änderung oder Nutzung einer Hobbywerkstatt kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Wo darf eine Hobbywerkstatt betrieben werden?
Eine Hobbywerkstatt darf grundsätzlich auf dem eigenen Privatgrundstück oder in gemieteten Räumlichkeiten betrieben werden. Hierbei sind jedoch baurechtliche Bestimmungen und mietrechtliche Vereinbarungen zu beachten. Im Baurecht gelten zum Beispiel Regelungen zur Nutzungsänderung und zur Baugenehmigung, wenn ein Gebäude oder ein Grundstück für eine Hobbywerkstatt genutzt werden soll. Bezüglich des Mietrechts sollte sichergestellt werden, dass die Nutzung als Hobbywerkstatt im Mietvertrag zugelassen ist oder eine entsprechende Erlaubnis vom Vermieter eingeholt wird. Außerdem kann es je nach Lage des Objekts verschiedene Regelungen im nachbarschaftsrechtlichen Bereich geben, die eingehalten werden müssen, zum Beispiel bezüglich Lärm, Geruch oder Erschütterungen.
Benötige ich für meine Hobbywerkstatt eine Baugenehmigung?
Ob für eine Hobbywerkstatt eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der konkreten Situation ab. Wenn das Gebäude oder das Grundstück bisher schon für eine ähnliche Nutzung vorgesehen war, ist eine Baugenehmigung in der Regel nicht nötig. Wenn jedoch eine Nutzungsänderung oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, um die Räumlichkeiten für eine Hobbywerkstatt nutzen zu können, kann eine Baugenehmigung erforderlich werden. Dies hängt von den baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. Eine Baugenehmigung kann im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, meist dem Bauamt der Kommune, beantragt werden.

Zweckentfremdung Garage: Was Sie vor der Nutzung der Garage als Werkstatt oder Lagerraum wissen sollten
Bei Zweckentfremdung der Garage ist Vorsicht geboten, denn beispielsweise ist die Nutzung der Garage als Werkstatt oder als Lagerraum nur unter bestimmten Umständen zulässig.
Wie dürfen Sie die eigene Garage also nutzen und welche Regeln und Vorschriften, sollten dabei unbedingt beachtet werden? Durch Fenster, Steckdosen und teilweise auch Beheizung ist die alternative Verwendung der Garage als Werkstatt für viele Garagenbesitzer sehr naheliegend und die Garage wird zu weit mehr als nur dem Ort, an dem Sie Ihr Auto abstellen können. Wann genau gelten Garagen mit einer Nutzung abseits des Parkens als zweckentfremdet und was bedeutet das überhaupt?
Werkstatt, Lagerraum & andere Zweckentfremdung der Garage: Was darf in Garagen gelagert werden und wie genau sieht die Rechtslage bei einer Zweckentfremdung aus?
In Deutschland gelten die sogenannten Garagenverordnungen, welche sich aus GarVO, GaVO oder GaStellV zusammensetzen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und legen fest, ob und wie z.B. die Garage als Werkstatt oder als Lagerstätte genutzt werden darf. Zudem klären die Garagenverordnungen der Bundesländer die Frage, was in Garagen gelagert oder abgestellt werden darf. Es gilt dabei zu beachten, dass die Garage immer genug Platz für mindestens ein Auto bietet. Da Garagen den öffentlichen Verkehrsraum und die Parksituation auf den Straßen entlasten sollen, müssen Sie laut Verordnung auch so genutzt werden. Das gilt für private und für gemietete Garagen gleichermaßen. Die Schwelle zur Stellung eines Bauantrages für Garagen ist deshalb vergleichsweise niedrig, da es sich bei einer Garage um ein Bauwerk handelt, welches nicht einfach frei genutzt werden darf. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein typisches Einzelmodell oder ein Bauwerk in einer anderen Garagengröße handelt. Wollen Sie also Ihre Garage als Werkstatt oder Lagerraum zweckentfremden, dann müssen Sie die passende Baugenehmigung beantragen.
Ab wann gilt die Nutzung als Zweckentfremdung und in welchen Fällen ist die Zweckentfremdung der Garage zu melden?
Zu den Dingen, die in der Garage gelagert werden dürfen, zählen unter anderem alle Gegenstände, die einen direkten Bezug zum Auto haben. So ist zum Beispiel die Aufbewahrung von Kindersitzen, Autoreifen, Dachgepäckträgern & Dachboxen, Wagenhebern, Werkzeugen sowie Flüssigkeiten wie Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger in der Garage zulässig. Sie müssen also keinen neuen Platz für Ihre Winterreifen finden. Die Lagerung von brennbaren Gegenständen, Farben und Lacken ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet und könnte ein Grund für aufmerksame Nachbarn sein, die Zweckentfremdung Ihrer Garage zu melden. Zu brennbaren Gegenständen zählt übrigens auch der Kraftstoff für den Wagen, für den allerdings eine Sonderregelung gilt. Hier muss im jeweiligen Bundesland die erlaubte Menge und die Art der Lagerung beachtet werden, informieren Sie sich also am besten vorab, was für Ihr Bundesland und damit für Ihre Garage gilt.
Das bedeutet auch, dass die Lagerung von Gegenständen, die keinen Bezug zum Kraftfahrzeug haben, wie Gartenmöbel, Rasenmäher, Sportausrüstung oder Grillgeräte, offiziell nicht gestattet ist.
Bei einigen Gegenständen kann die Frage der Garagennutzung nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Ein Paradebeispiel sind die Mülltonnen. Zur Erhöhung des Brandschutzes dürfen Sie Mülltonnen mit leicht entzündbaren Stoffen keinesfalls in Garagen lagern.
Darf ich meine Garage als Werkstatt nutzen?
Sind Sie selbst der Besitzer Ihrer Garage, so können Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, um Ihre Garage als Werkstatt zu verwenden. Bauliche Änderungen dürfen allerdings nur im Rahmen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen werden. Neben der Brandschutzverordnung, die Sie natürlich bei der Garagennutzung unbedingt einhalten müssen, ist aber auch wichtig, dass sich niemand durch den Lärm in Ihrer Garage gestört fühlt. Bei täglichem Werkstattlärm aus Ihrer Garage kann es vorkommen, dass sich Nachbarn beschweren und im Zweifelsfall müssen Sie die Tätigkeiten in Ihrer Garage entsprechend anpassen oder einschränken. Um solchen Vorfällen vorzubeugen, lohnt es sich, schon bei der Erstausstattung der Garage an ausreichend viele Fenster, Türen und anderes Garagenzubehör zu denken. Fenster, Türen und leistungsstarke Lichtelemente sorgen für passenden Klima und gute Lichtverhältnisse in der Garage, halten die Lärmbelästigung in Schach und sorgen dafür, dass Sie die Nachbarn nicht durch Arbeitslärm stören.
Schützen Sie sich und verhindern Sie die unzulässige Zweckentfremdung Ihrer Garage
Zur sicheren und legalen Nutzung Ihrer Garage ist der wichtigste Tipp: beachten Sie die behördlichen Vorschriften in Ihrem Bundesland und lesen Sie sich die Garagenverordnung genauestens durch, wenn Sie die Zweckentfremdung Ihrer Garage planen. Stellen Sie sich selbst die Frage: Brauche ich eine Garage, eine Werkstatt oder doch einen Lagerraum? Nutzen Sie den Raum ohne Zulassung durch Zweckänderung anderweitig, ist das eine illegale Zweckentfremdung der Garage, die Folgen haben kann. Achten Sie vor dem Unterschreiben eines Mietvertrags für die Garage also auf die vertraglich festgeschriebene Nutzung. Dürfen Sie neben Autoreifen auch Ihr Fahrrad abstellen? Wie viel Kraftstoff dürfen Sie lagern? Unangenehme Folgen einer Zweckentfremdung der Garage können hohe Bußgelder und auch die Kündigung Ihrer gemieteten Garage sein.
Falls Sie unbewusst eine Zweckentfremdung Ihrer Garage vorgenommen haben, atmen Sie in Ruhe noch einmal durch. Die zuständige Bauaufsicht wird nicht vom einen auf den anderen Tag vor Ihrer Haustür stehen. Nur selten wird die Zweckentfremdung einer Garage vor Ort geprüft und wenn, müssen sich die Beamten vor ihrem Besuch bei Ihnen anmelden. Spätestens dann sollten Sie aber Ihre Garage aufräumen, da sonst Bußgelder fällig werden können.